Umsatzsteuer für Berater

Auch Kollegen biete ich gerne meine Unterstützung bei Fragestellungen zum Umsatzsteuerrecht an. Neben dem Kernbereich Ihrer Steuerberatung und dem laufenden Tagesgeschäft auch die Entwicklungen von Spezialbereichen zu verfolgen, verlangt häufig einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand. Durch die gemeinsame Strukturierung bzw. Beratung von Sachverhalten können Sie eine zeitintensive Einarbeitung in Spezialgebiete des Steuerrechts vermeiden.
Insbesondere bei Sonderfällen unterstütze ich durch langjährige Erfahrung sowie mit fachlicher Sicherheit, indem ich auf effiziente und zielführende Lösungen hinwirke. Vollständiger Mandantenschutz wird selbstverständlich garantiert.
Meine Tätigkeiten umfassen dabei insbesondere:
  • Austausch zu Ihren Umsatzsteuerfragen – telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen von persönlichen Treffen
  • Erstellung von Gutachten/ Abgabe einer 2nd Opinion
  • Unterstützung bei der Erstellung von Schriftsätzen, insbesondere Einspruchs- und Klagebegründungen
  • Hinzuziehung bei Betriebsprüfungen
  • Durchführung des Vorsteuervergütungsverfahrens für Ihre Mandanten
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen für Ihre Mandanten und Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Transaktionen und Due Diligence-Prüfungen